Mitgliedsbeiträge der DAV-Sektion Achental
Gültigkeit ab 01.01.2021 (beschlossen auf der Jahresmitgliederversammlung am 04.02.2020)

Kategorie Bezeichnung Jahresbeitrag
Beitrag
ab 1.Sept.
A-Mitglied Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr.
63,00 € 35,00 €
B-Mitglied Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar
verheiratete Mitglieder oder Lebenspartner, deren Ehegatte oder Partner der gleichen Sektion als A-Mitglied angehört.
auf Antrag:
a) Mitglieder, die in der Bergwacht tätig sind (jährlicher Nachweis erforderlich!)
b) Senioren ab dem Jahr nach dem 70. Geburtstag.
34,00 € 18,00 €
C-Mitglied C-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A-, B-Mitglied oder als Junior
a) einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins
b) wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) oder des Alpenvereins Südtirol (AVS) angehören.
15,00 € 10,00 €
D-Mitglied  Junioren vom 19. bis vollendetem 25. Lebensjahr 33,00 € 18,00 €
Jugend-bergsteiger/-in Jugendbergsteiger/-innen sind Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag. Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Sektionssatzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt. 15,00 € 10,00 €
Familien-beitrag Familien (auf Antrag auch Alleinerziehende), bei denen beide Elternteile und deren Kind/-er derselben Sektion angehören, bezahlen einen Familienbeitrag, der von der Sektion festzusetzen ist. Dieser ist mindestens so hoch, wie die Summe aus einem A- und B-Beitrag. Separate Beiträge für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendetem 18. Lebensjahr) werden dann nicht erhoben.
Bitte daran denken, dass die Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beitragspflichtig sind!
97,00 € 53,00 €
Schwerbe-hinderten-beitrag ab 50% Behinderung (Nachweis erforderlich) wird der B-Mitgliedsbeitrag erhoben, Jugendliche sind beitragsfrei. 34,00 € 18,00 €
Aufnahmegebühr, Sonstiges
A- und B- Mitglieder je
Jugend, Junioren (als Einzelmitgliedschaft), C-Mitglied und Schwerbehinderte

10,00 €

  5,00 €

Neu: Sektionswechsel:

  • Keine Aufnahmegebühr durch aufnehmende Sektion
  • Bei einem „unterjährigen Sektionswechsel“, also während des Jahres: Bis zum Ende der Mitgliedschaft in der alten Sektion, Aufnahme als beitragsfreies C-Mitglied in der neuen Sektion; am Jahresende Umkategorisierung in die reguläre Kategorie

Kategorieeinstufung: maßgebend ist das Lebensalter am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres
Mitgliedschaft zum Jahresende: ab 1. Dezember für das Folgejahr möglich
Bank- und Bearbeitungsgebühren: werden bei nicht eingelösten Lastschriften dem Mitglied berechnet
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Jahresende (30. Sept.) – Mitgliedschaft endet zum 31.12. des laufenden Jahres