1. Jedes volljährige Mitglied der Sektion Achental kann für sich als verantwortlichen Hüttenbesucher und begleitende Personen Schlafplätze buchen. Das buchende Mitglied haftet bei verursachten Schäden gesamtschuldnerisch für die angemeldete Gruppe.

  2. Buchungen werden ab 4 Monaten (Gruppe aus mindestens der Hälfte Sektionsmitgliedern) bzw. 3 Monaten (Gruppe mit weniger als die Hälfte Sektionsmitgliedern) vorher entgegengenommen. Für die bayrischen Weihnachtsferien gilt eine Sonderregelung: Hierfür sind spezielle Anmeldeformulare in der Servicestelle der Sektion Oberland erhältlich.

  3. Buchungen für die Brunntalhütte erfolgen ausschließlich über die offizielle Website der Brunntalhütte. Die Buchung wird erst mit Bestätigung durch die Sektion Oberland verbindlich. Eine Nutzung der Brunntalhütte ohne entsprechende Buchung ist nicht zulässig.

  4. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Gebühren und Bedingungen für die Selbstversorgerhütten der Sektion Oberland. Diese sind auf der Website der Brunntalhütte veröffentlicht und werden mit der Buchung ausdrücklich anerkannt.

  5. Nach jedem Hüttenaufenthalt ist die vollständig ausgefüllte Checkliste innerhalb von fünf Kalendertagen nach Abreise unaufgefordert an die Servicestelle der Sektion Oberland zu übermitteln (service@dav-oberland.de).

Buchungslink:  Brunntalhütte – Selbstversorgerhütte Schleching im Chiemgau – Alpenverein München & Oberland