• Keine Aufnahmegebühr durch aufnehmende Sektion
  • Bei einem „unterjährigen Sektionswechsel“, also während des Jahres: Bis zum Ende der Mitgliedschaft in der alten Sektion, Aufnahme als beitragsfreies C-Mitglied in der neuen Sektion; am Jahresende Umkategorisierung in die reguläre Kategorie
  • Die derzeit noch von einigen Sektionen praktizierte Möglichkeit, dass beim Sektionswechsel das Mitglied den Ausweis der alten Sektion abgeben muss, wurde ersatzlos gestrichen.